| Betreuungskraft nach § 87b Abs. 3 SGB XI |
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Sie haben nach erfolgreicher Teilnahme an dieser Fortbildung die Möglichkeit die pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung von Personen in privaten Haushalten sowie in sozialen Einrichtungen zu übernehmen.
Hier finden Sie den entsprechenden Flyer im PDF-Format Die Entwicklung unserer Gesellschaft weist Tendenzen auf, die den Bedarf an Hilfskräften im hauswirtschaftlichen Bereich, in der Pflege und Betreuung weiter ansteigen lassen. Wenn diese Hilfskräfte über das theoretische Rüstzeug verfügen, mobil sind und Erfahrungen in der Praxis vorweisen können, erhöht sich die Chance auf die Übernahme in ein Arbeitsverhältnis derjenigen, die an einer qualifizierten Tätigkeit im Pflege- und Betreuungsbereich interessiert sind. Aber auch in Tagesstätten, in Einrichtungen der Kinder- und Jugendbetreuung, Kureinrichtungen oder Krankenhäusern können Sie eine Anstellung finden. Ebenso bestehen Einsatzmöglichkeiten in Wohnheimen, Einrichtungen des betreuten Wohnens, Pflegeheime sowie bei ambulanten Pflegediensten.
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